Die Übernahme des ostdeutschen Bankensystems - Ein Milliardengeschäft für westdeutsche Großbanken
ILONA WIESENJAHN
ICARUS, Zeitschrift für soziale Theorie und Menschenrechte Jg.4,1998/3
1. Darstellung der Fakten
Im Vorfeld der Währungsunion wurde in der DDR ein zweistufiges Bankensystem entsprechend dem der Bundesrepublik eingeführt. Die Staatsbank der DDR sollte entsprechend der Deutschen Bundesbank ausschließlich Notenbankfunktionen erfüllen. (Nach der Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion und der Abwicklung der DDR-Banken sollte die Deutsche Bundesbank die Aufgabe der Staatsbank für beide Teile Deutschlands übernehmen.) Deswegen wurden ihre Geschäftsbereiche sowie die Altkreditforderungen auf die aus ihr ausgegründeten Geschäftsbanken, die Deutsche Kreditbank AG (DKB) und die Berliner Stadtbank AG, übertragen. Ferner wurde aus der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterschaft (BLN) die Genossenschaftsbank Berlin (GBB) als Körperschaft öffentlichen Rechts gebildet. Die übrigen Banken verblieben in ihrer Rechtsform, und somit verblieben auch die bestehenden Altkreditforderungen zum Zeitpunkt der Währungsunion und der damit verbundenen Umstellung der Verbindlichkeiten im Verhältnis 2:1 vorerst bei ihnen. Nach der Einführung der Währungsunion betrugen die sogenannten Altkreditforderungen insgesamt 177,5 Mrd. DM und verteilten sich folgendermaßen auf die ehemaligen DDR-Banken:
Mrd. DM
Deutsche Kreditbank AG rd. 124,5
Deutsche Außenhandelsbank rd. 7
Genossenschaftsbank Berlin rd. 17,5
Berliner Stadtbank AG rd. 11,5
Deutsche Handelsbank AG rd. 6,5
Sparkassen und Volksbanken rd. 10,5
Quelle: Bundesrechnungshof: Bericht über die Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und die Übernahme von Geschäften ehemaliger DDR-Kreditinstitute vom 27.9.1995
Der zu Zeiten der DDR festgelegte Zinssatz von 5 % - der, wie nachgewiesen, mit einem Zinssatz im marktwirtschaftlichen Sinne nichts gemein hatte und mit Hilfe von Abschlägen oder Übernahme durch den Staatshaushalt der DDR noch erheblich vermindert wurde oder ganz wegfiel - erhöhte sich durch die Zinsanpassung auf marktübliches Niveau auf über 10 %. Dadurch stieg die Höhe der "Altschulden" allein im Jahr 1992 um mindestens 10 Mrd. DM an.'
Auch die ehemaligen DDR-Banken wurden nach der Währungsunion von der Treuhand verwaltet und später verkauft. Eine Ausnahme bildeten die ehemalige Staatsbank der DDR sowie die Sparkassen und Volksbanken: Das Vermögen der Staatsbank wurde zum 1. Oktober 1994 auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau übertragen. An der Veräul3erung der ehemaligen Sparkassen und Volksbanken der DDR waren weder der Bund noch die Treuhand beteiligt. Die übrigen DDR-Banken wurden von der Treuhand an sechs westdeutsche Kreditinstitute verkauft. Mit der Veräußerung der DDR-Banken gingen auch die Forderungen der "Altkredite" auf die neuen Eigentümer über, ohne daß sie dem Kaufpreis zugerechnet wurden. Danach traten die westdeutschen Kreditinstitute an die ehemaligen ostdeutschen Unternehmen heran und verlangten die Tilgung der sogenannten Kredite Lind die Zahlung von Zinsen.
Die neuen Gläubiger erwarben die Forderungen ohne jedes Risiko, da sie sich in jedem Fall für Forderungen, die nach der Umstellung nicht werthaltig waren, beim Ausgleichsfonds Währungsunion (später Erblastentilgungsfonds) schadlos halten konnten. denn gemäß § 4 Art. X Abs. 6 der Anlage l zum Vertrag über die Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion hatten die Treuhand und der Bund je zur Hälfte Zinsen auf die Ausgleichsforderung zu zahlen. Darüber hinaus wurden ihnen eine Erstattung der "Altschulden", die die Treuhand übernommen hatte, plus Zinsen aus dem Erblastentilgungsfonds2 zugesichert. Die Forderungen der westdeutschen Kreditinstitute beliefen sich im Jahr 1995 auf einen Betrag von 98 Mrd. DM.3 Davon waren allein 26,7 Mrd. DM Zinsen .4 So wuchsen die Forderungen von 1990 bis Ende 1994 durch die anfallenden Zinsen immer weiter an, ohne daß mit der Tilgung begonnen wurde.
Der Bundesrechnungshof kritisiert deswegen diese Verfahrensweise der Bundesregierung in seinem Gutachten. Die Rechnungsprüfer gelangen zu der Einschätzung, daß, wenn der Bund die Altschuldenforderungen direkt übernommen hätte und sie aus dem 1aufenden Haushalt getilgt hätte, dem Steuerzahler mehrere Milliarden Mark erspart geblieben wären.5 Dieser Betrag ergibt sich aus den marktüblichen Sollzinsen, die die Banken nehmen dürfen. Der Bund hingegen hätte das wesentlich günstiger finanzieren können. (Statt dessen hat aber die Bundesregierung für den Erblastentilgungsfonds einen Nebenhaushalt gebildet und so dem Steuerzahler die Altkreditforderungen und die Kosten aus der Abwicklung des DDR-Bankensystems sowie den Minussaldo der Treuhand als tatsächliche Schulden der Einheit präsentiert.)
2. Das kritische Gutachten des Bundesrechnungshofs
Der Bundesrechnungshof gelangt zu folgender äußerst kritischen Bewertung dieser Banken-Lösung: "Nachdem feststand, daß die Deutsche Bundesbank ab Beginn der Währungsunion die Notenbankfunktion auch für den Bereich der ehemaligen DDR übernehmen würde, wäre es nach Auffassung des Bundesrechnungshofs notwendig gewesen, die Altkreditforderungen so schnell wie möglich wieder bei der in das Eigentum des Bundes übergegangenen Staatsbank zusammenzufassen. Die Verteuerung der "Altkredite" hätte auf diese Weise vermindert werden können, wenn die Zwischenschaltung weiterer Banken wieder rückgängig gemacht worden wäre. Außerdem hätte dies die Möglichkeit eröffnet, Ausgestaltung und Abwicklung der Altkredite besser zu steuern und einheitlich zu verfahren ... Die erhebliche Verteuerung der Kredite für die Endkreditnehmer als Folge der Umstrukturierung des Bankensystems und der Überleitung der "Altkredite" in das marktwirtschaftliche Bankensystem war deshalb nach Auffassung des Bundesrechnungshofs zumindest teilweise vermeidbar. Es ist nicht auszuschließen, daß mit den dadurch entstandenen finanziellen Belastungen der Endkreditnehmer eine Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Aufbauprozesses in den neuen Bundesländern verbunden war und heute noch ist. Darüber hinaus, ergab sich auch eine zusätzliche Belastung der öffentlichen Hand".6
In jahrelanger Puzzlearbeit hat der Bundesrechnungshof eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung des DDR-Bankensystems durch das Bundesfinanzministerium (BMF) und die Treuhand aufgedeckt. In ihrem Bericht werfen die Rechnungsprüfer der THA und dem BMF u. a. vor, Steuergelder in Milliardenhöhe verschleudert zu haben, weil sie sich bei der Veräußerung der ehemaligen DDR-Banken an sechs westdeutsche Kreditunternehmen von diesen hätten übervorteilen lassen. Darüber hinaus haben die Rechnungsprüfer in Bezug auf die Geschäftsbesorgungsverträge, die die DKB mit der Deutschen Bank AG und der Dresdner Bank AG geschlossen hatte, Unregelmäßigkeiten festgestellt. Bei den Verkaufsverhandlungen der von ihnen gegründeten Joint-Venture-Unternehmen, "Deutsche Bank Kreditbank" und ,,Dresdner Bank Kreditbank" wurden laut Bundesrechnungshof sogar erpresserische Methoden festgestellt.7
Der Bericht des Bundesrechnungshofs wurde als "streng vertraulich" eingestuft und dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestags übergeben. Als Grund dafür wurde genannt, daß die Veröffentlichung der Kaufpreise für die DDR-Banken gegen die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 395 des Aktiengesetzes und § 9 des Kreditwesengesetzes verstoßen würde. Die Einstufung des Berichts als "streng vertraulich" bedeutet, daß die Mitglieder des Haushaltsausschusses den Bericht nicht an Dritte weitergeben durften. Trotzdem gelangte der Inhalt des Berichts, vor allem durch die Berichterstattung des Magazins "Der Spiegel", an die Öffentlichkeit, denn einigen Vertretern des Haushaltsausschusses war die Aufdeckung dieses Skandals wichtiger als die Wahrung der dubiosen Geschäftsgeheimnisse der westdeutschen Banken. So ist es der Zivilcourage eines Vertreters des Haushaltsausschusses zu verdanken, der den Bericht des Bundesrechnungshofs für diese Arbeit zur Verfügung stellte.
Die Ergebnisse des Berichts des Bundesrechnungshofs zeigen deutlich, daß die Bundesregierung im allgemeinen und das BMF im besonderen auch bei der Abwicklung des Bankensystems die westdeutschen Banken in eine "Eintreiber-Funktion" gebracht hat, die ihnen mit einem Schlag eine ökonomische Dominanz über große Teile der ostdeutschen Wirtschaft ermöglicht hat. Diese Abhängigkeit der ostdeutschen Wirtschaft von den westdeutschen Großbanken trägt eindeutig strukturell-kolonialistische Züge. Im folgenden werden die brisantesten Fälle und Methoden, mit denen den Banken zu dieser Machtposition seitens der Bundesregierung verholfen wurde, dargestellt.
2.1. Fallbeispiel Berliner Stadtbank AG, Genossenschaftsbank Berlin, Deutsche Außenhandelsbank AG und Deutsche Handelsbank AG: Verkauf an westdeutsche Kreditinstitute zu unverhältnismäßig niedrigen Preisen
Der Bundesrechnungshof bemängelt in seinem Gutachten, die westdeutschen Käuferbanken hätten die ehemaligen DDR-Banken zu viel zu günstigen Konditionen erworben, denn die westdeutschen Kreditunternehmen erwarben mit dem Kauf der DDR-Banken garantierte Altschuldenforderungen in Milliardenhöhe. Demzufolge kaufte die Berliner Bank AG die aus der DDR-Staatsbank hervorgegangene Berliner Stadtbank für nur 49 Millionen Mark und erwarb damit Altschuldenforderungen von 11,5 Milliarden Mark.8 Für den Fall, daß der Verkauf scheitern würde, ließ sich die Berliner Bank AG eine Schadensersatzforderung von 115 Mio. DM festschreiben.9 Somit kamen andere Interessenten nicht mehr in Frage. Diese Verfahrensweise, durch die Erhebung von Schadensersatzforderungen unliebsame Konkurrenz auszuschalten, wird ebenfalls vom Bundesrechnungshof kritisiert.
Die Genossenschaftsbank Berlin (GBB) wurde am 1. April 1990 als Rechtsnachfolgerin der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR gegründet. Die in Frankfurt am Main ansässige Deutsche Genossenschaftsbank kaufte die ehemalige DDR-Landwirtschaftsbank zu einem Preis von 120 Millionen Mark und erwarb damit Altschuldenforderungen von 15,5 Milliarden Mark.10 Dieser Kaufpreis war nach Auffassung der Rechnungsprüfer unverhältnismäßig niedrig, denn mit dem Kauf der GBB gingen auch die "Altkreditforderungen" auf die neuen Eigentümer über. Allein die Zinsen für die "Altschuldenforderungen" machten bereits ein Vielfaches des Kaufpreises aus. Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Gutachten: ,,Schließlich hätte auch die Übernahme des beträchtlichen Altkreditvolumens in den Kaufpreis einfließen müssen. Ein Wert liegt nach Auffassung des Bundesrechnungshofs schon darin, daß die [Käuferbanken] auf diesem Wege Kreditgeschäfte ohne vorherige Akquisition und ohne Risiko übernehmen konnten und [ihnen] Zugang zu Kunden verschafft wurde."11 Die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) gründete aufgrund einer im Mai 1990 (also noch vor dem Zeitpunkt der Währungsunion) getroffenen Vereinbarung mit der Westdeutschen Landesbank Girozentrale ein Joint-Venture-Institut mit dem Namen ,,Deutsche Industrie und Handelsbank". Am 9. Januar1991 schlossen das Bundesfinanzministerium, die DABA und die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) einen Geschäftsbesorgungsvertrag, der u. a. die Abwicklung der "Altkredite" durch die Westdeutsche Landesbank Girozentrale vorsah. In dem Geschäftsbesorgungsvertrag war außerdem eine Kaufoption seitens der WestLB auf die Aktien der DABA für das Jahr 1993 festgelegt. Die WestLB erwarb im Dezember 1994 schließlich die DABA zu einem Kaufpreis von 430 Mio. DM. Mit der Veräußerung der DABA an die WestLB gingen auch die Altschuldenforderungen von 7 Mrd. DM auf die Käuferbank über. 12
Auch in diesem Fall kritisiert der Bundesrechnungshof daß das BMF vor der Veräußerung der DABA der WestLB eine Kaufoption bewilligt hat, so daß andere Angebote im Vorfeld ausschieden und somit auch die Möglichkeit, die DABA zu günstigeren Konditionen zu verkaufen. So wurden auch in diesem Fall die mit dem Kauf der DABA erworbenen Altkreditforderungen nicht im Kaufpreis berücksichtigt.13
Die Deutsche Handelsbank AG (DHB) wurde in mehreren Schritten veräußert. Das lag daran, daß die Anteile von unterschiedlichen Eigentümern gehalten wurden. Die ehemalige Staatsbank der DDR hielt 64 % der DHB-Aktien. Weitere 30 % der DHB-Aktien waren im Besitz von 5 ehemaligen VEB (hier handelte es sich um sogenannte "KOKO-Unternehmen"), die gemäß § 1 Abs. 4 Treuhandgesetz in den Besitz der Treuhand übergegangen waren. Die restlichen 6 % der DHB-Aktien hielten die Deutsche Versicherungs AG und die Deutsche Auslands- und Rückversicherung AG (DARAG). Die Anteile an der DHB wurden zwar vollständig an die Bank für Gemeinwirtschaft (BfG) veräußert, jedoch erfolgte der Verkauf in mehreren Schritten, so daß der vollständige Kaufpreis aus dem Gutachten des Bundesrechnungshofs nicht hervorgeht.
Die Treuhand wollte ihre Anteile an der DIIB erst einmal behalten, weil sie dadurch Einsicht in die Geschäftsbeziehungen der ehemalige "KOKO-Unternehmen" behielt und sie durch einen Verkauf ihr Einsichtsrecht gefährdet hätte. Somit wurden vorerst nur die DKB-Anteile der Staatsbank an die BfG veräußert. Dies geschah zu einem Kaufpreis von 225, 28 Mio. DM. Auch in diesem Fall wurden mit dem Kauf Altkreditforderungen von rund 6,5 Mrd. DM übertragen.
Insgesamt gingen an die hier aufgeführten westdeutschen Käuferbanken Altschuldenforderungen von rund 43 Mrd. DM zu einem Kaufpreis von ca. 900 Mio. DM über. Allein die Zinsen, die bei über 10 % lagen, machen bereits ein Vielfaches des Kaufpreises aus.
2.2. Fallbeispiel Deutsche Kreditbank AG: Westdeutsche Käuferbanken nehmen zu hohe Gebuhrenfär die Geschäftsbesorgung und setzen die Verhandlungsführer bei den Verkaufsverhandlungen der Joint-Venture-Institute unter Druck
Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) schloß am 26. Juni 1990 mit der Dresdner Bank AG eine Vereinbarung über die Gründung eines gemeinsamen Kreditinstituts, das ab 2. Juli 1990 unter dem Namen ,,Dresdner Bank Kreditbank AG~ und unter geschäftspolitischer Leitung der Dresdner Bank in den Räumen der DKB-Filialen tätig werden sollte. Auch mit der Deutschen Bank AG wurde ein sogenanntes Joint-Venture-Institut mit dem Namen ,,Deutsche Bank Kreditbank AG" gegründet. Die Verträge der DKB sahen vor, daß auf die neugegründeten Kreditinstitute keine Altkreditforderungen übergehen. Vielmehr sollten diese "Altkredite" von den Joint-Venture-lnstituten auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen abgewickelt werden. Demzufolge übernahm die Deutsche Bank Kreditbank AG die Verwaltung von 89 Mrd. DM und die Dresdner Bank Kreditbank AG die Verwaltung von rd. 36 Mrd. DM "Altkreditforderungen". Für die Geschäftsbesorgung zahlte die DKB der Deutschen Bank AG eine Gebühr von 297 Min. DM und der Dresdner Bank AG eine Gebühr von 125 Min. DM. Diese Gebühren sind nach Auffassung des Bundesrechnungshofs insgesamt zu hoch. ,4 Im November 1991 kündigte die DKB ihre Geschäftsbesorgungsverträge.
Die Aktienanteile der DKB an den jeweiligen Joint-Venture-lnstituten wurden an die Dresdner Bank AG (im März 1991) zu einem Kaufpreis von 310 Min. DM und an die Deutsche Bank AG (im Dezember 1990) zu einem Preis von 113 Min. DM verkauft. 15 Wenn man allerdings die von der DKB gezahlten Gebühren für die Verwaltung und Abwicklung der "Altkredite" in den späteren Kaufpreis der Joint-Venture-Institute miteinbezieht, stellt man fest, daß diese Entgelte in etwa der Höhe des Kaufpreis entsprochen haben, so daß die Käuferbanken im Ergebnis so gut wie nichts bezahlt haben. Auch bei den Verkaufsverhandlungen ist es laut Bundesrechnungshof zu Unregelmäßigkeiten gekommen: So belegt ein Vermerk des Bundesfinanzministeriums, daß die Verhandlungsführer der Deutschen Kreditbank AG, damals in Treuhand-Besitz, von den Vertretern der Dresdner Bank AG bei den Übernahmegesprächen mehrfach unter Druck gesetzt wurden. Es wurde beispielsweise mit dem Verlust von mehreren tausend Arbeitsplätzen gedroht. 16
Auch die DKB-Grundstücke sind nach Ansicht der Rechnungsprüfer zu einem zu niedrigen Preis veräußert worden. Demzufolge bemängelt der Bundesrechnungshof in seinem Gutachten, "daß den Käufern bei der Festlegung der Daten zur Ermittlung des endgültigen Kaufpreises und der Termine zur Nachbewertung nicht gerechtfertigte Vorteile eingeräumt worden sind. Die Regelungen entsprechen nicht dem festgelegten Verfahren der Treuhandliegenschaftsgesellschaft bei Grundstücksveräußerungen, wonach Wertsteigerungen der Grundstücke durch eine spätere Nachbewertung zu Nachzahlungen führen." 17
Es stellt sich hier die Frage, warum bei der Veräußerung der DKB die Altschuldenforderungen nicht auf die Käuferbank (Bayerische Landesbank) übertragen wurden. Es könnte so scheinen, als habe das BMF mit dieser Entscheidung die ostdeutschen Unternehmen schonen wollen. Dies war jedoch keineswegs der Fall. Die Entscheidung, diese Altschuldenforderungen nicht auf die Käuferbank zu übertragen, hatte folgende Gründe:
Nach der Währungsunion war die DKB Hauptgläubigerin der ehemaligen DDR-Betriebe, deren Besitzer die bundeseigene Treuhandanstalt wurde. Auch die DKB wurde von der THA verwaltet. Somit wurde ein Mutterunternehmen die THA Hauptschuldnerin eines ihrer Tochterunternehmen - die DKB - Lind hatte vorerst den Schuldendienst der von ihr verwalteten Betriebe an die DKB zu leisten. Somit mußte die THA den Schuldendienst über das teure "Finanzierungskarussell", d. h. über die zwischengeschalteten westdeutschen Banken leisten, so daß sich die "Altkredite" noch über die Zinsbelastung hinaus, und zwar durch die von den westdeutschen Banken erhobene Marge für die Abwicklung der "Altkredite", verteuerten.
Andererseits mußte sich die DKB bei der Staatsbank refinanzieren, um liquide zu sein (zum Beispiel um Gebühren für Geschäftsbesorgungsverträge zahlen zu können usw.). Aus diesem Grund wurden Ende 1991 die Altkreditforderungen, die Betriebe betrafen, die seitens der THA - im Zuge der Privatisierung - entschuldet wurden, auf die Staatsbank rückübertragen und mit dem benötigten Kapital verrechnet.18 Die Altkreditforderungen der Staatsbank gingen 1994 auf die sich im Besitz des Bundes befindende Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über. Dadurch konnte die von der Treuhand zu verrichtende Tilgung der "Altkredite" zu günstigeren Konditionen erfolgen als über die Zwischenschaltung privater Banken.
Die restlichen Altkreditforderungen wurden vor der Veräußerung der DKB an die Bayerische Landesbank ausgegliedert, weil sie vor allem aus Forderungen gegen Unternehmen der Wohnungswirtschaft und ostdeutsche Kommunen bestanden. Da der Bund sich jedoch durch das Altschuldenhilfegesetz zur Teilentschuldung und zur Tilgung der "Altkredite" verpflichtete und sich die Kommunen zum Zeitpunkt der Veräußerung der DKB noch immer standhaft weigerten, die Altschuldenforderungen als tatsächliche, marktwirtschaftliche Kredite anzuerkennen, war abzusehen, daß der Bund für diese Forderungen aufkommen muß. Demzufolge hatte die Entscheidung, die Altschuldenforderungen vor dem Verkauf der DKB auszugliedern, den eigennützigen Grund, daß sich der Bund den teuren Weg der Tilgung - über das "Finanzierungskarussell" zwischengeschalteter westdeutscher Banken - ersparen wollte. Den ostdeutschen Betrieben, insbesondere in der Landwirtschaft, wurde dieser Weg jedoch in vollem Umfang zugemutet.
2.3. Westdeutsche Käuferbanken kommen in den Genuß von doppelten und dreifachen Zinszahlungen auf eine Altkreditforderung
Der Bundesrechnungshof kritisiert nicht nur die Tatsache, daß die Käuferbanken diese Altkreditforderungen unentgeltlich erwarben, sondern auch, daß sie diese ohne jedes Risiko erwarben, denn bei nicht mehr eintreibbaren Schulden haftet der Bund. So haben die Banken eine zusätzliche Absicherung: In diesem Fall bekommen sie ihr Geld plus angefallenen Zinsen aus dem Erblastentilgungsfonds.
Darüber hinaus hat der Bundesrechnungshof aufgedeckt, daß den Kreditinstituten teilweise ,,auf eine Altkreditforderung nach ihrer Umwandlung in eine Ausgleichsforderung zweifach, von der Treuhandanstalt und dem Kreditabwicklungsfonds (später Erblastentilgungsfonds; d. V.), Zinszahlungen geleistet wurden. Sogar eine dreifache Zinszahlung war nicht ausgeschlossen, wenn auch der ursprüngliche Kreditschuldner noch seine Zinsen zahlte. Eine Rückerstattung sehen die einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vor" 19 Zudem gelangt der Bundesrechnungshof zu folgendem Ergebnis: ,,Nach Feststellung des Bundesrechnungshofs sind den Banken über die Treuhandanstalt doppelte Zinszahlungen in Höhe von mehreren Milliarden zugeflossen. Er hat ferner festgestellt, daß die Banken zum Teil die von der Treuhand gezahlten Zinsen nicht den einzelnen Altkreditforderungen zuordnen konnten. 20
Auch konnte der Bundesrechnungshof im letzten Moment verhindern, daß die westdeutschen Käuferbanken sich durch unberechtigte Forderungen an dem Erblastentilgungsfonds schadlos halten konnten. In diesem letzten hier dargestellten Fall von Selbstbedienung an Steuergeldern unter Protektion der Bundesregierung im allgemeinen und des Bundesfinanzministeriums im besonderen konnten die Rechnungsprüfer noch verhindern, daß den Banken ein Betrag von 12 Mrd. DM aus dem Erblastentilgungsfonds gezahlt wurde. Diese Summe setzte sich aus Ausgleichsforderungen zusammen, die die Rechnungsprüfer als nicht berechtigt einstuften.21
3. Die parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion im Bundestag zur Rolle der Bundesregierung bei der Abwicklung des DDR-Bankensystems
Das kritische Gutachten des Bundesrechnungshofs schlug sich in einer von der SPD-Fraktion im Bundestag eingebrachten parlamentarischen Anfrage nieder. Darin mußte sich das Bundesfinanzministerium vertreten durch den Staatssekretär des BMF Jürgen Starck, den Fragen über die fragwürdige Rolle der Bundesregierung im allgemeinen und des Bundesministeriums für Finanzen im besonderen bei der Abwicklung des DDR-Bankensystems stellen. Die Abgeordneten der SPD-Fraktion wollten durch diese Anfrage die Motive, die die Bundesregierung bei ihrer Handlungsweise hatte - und die sich nachweislich zum Nachteil der ostdeutschen Wirtschaft sowie des Steuerzahlers auswirkten - aufdekken. Auch die in der Arbeit schon vorgestellten Wissenschaftler haben versucht, die Beweggründe der Bundesregierung und des BMF zu analysieren.
Der Rechtswissenschaftler Wolfgang Harms sieht ein Motiv für die kostspielige Handlungsweise der Bundesregierung in der Scheu, das ganze Ausmaß der Fehleinschätzung der DDR-Finanzen rechtzeitig einzugestehen. Solange die Treuhand und später ihre Nachfolgeorganisationen noch "Altkredite" bei den ehemaligen VEB einfordert, brauche der Finanzminister sie nicht zur Bundesschuld zu buchen und bei den Konvergenzkriterien für die Europäische Währungsunion zu berücksichtigen. Der fragwürdige Zeitgewinn scheine der Bundesregierung die Zinsdifferenz wert zu sein.
Ihm zufolge habe die Bundesregierung für den Erblastentilgungsfonds eigens einen Nebenhaushalt gebildet, um die Konvergenzkriterien zu erfüllen. Hätte der Bund die Schulden aus dem laufenden Haushalt getilgt, so wären nach Auffassung von Harms die Konvergenzkriterien nicht einzuhalten gewesen. Deswegen, meint Harms, habe die Bundesregierung die "Altschulden" erst einmal den ehemaligen VEB angelastet.22
Es gibt aber auch noch einen weiteren Beweggrund für das Handeln der Bundesregierung. So hat sich in einer parlamentarischen Anfrage der SPD-Fraktion im Bundestag bezüglich der Abwicklung der DDR-Banken folgendes herausgestellt: Die Bundesregierung hatte ein Interesse daran, die Währungsunion so schnell wie möglich durchzuführen, denn mit der schnellen Einführung der D-Mark konnten die Koalitionsparteien Wähler aus Ostdeutschland gewinnen, denn für diese war die Perspektive auf Kaufkraft und Konsum erst einmal sehr attraktiv. In der Wendezeit haben verständlicherweise nur wenige daran gedacht, zu welchem Preis die schnelle Einführung der D-Mark zustande kommen würde, zumal die wenigsten mit den Mechanismen der Marktwirtschaft vertraut waren und somit auch das Ausmaß der Folgen nicht einschätzen konnten. Die Bundesregierung trug ihren Teil dazu bei, die Folgen der schnellen Währungsunion und die damit verbundene Umwandlung der "Altschulden" als tatsächliche Schulden zu verschleiern.
So versuchte die Bundesregierung, die westdeutschen Kreditunternehmen für die schnelle Umsetzung der Währungsunion zu gewinnen, indem sie ihnen als "Geschenk" die Altschuldenforderungen überließ. Diesbezüglich gibt der Staatssekretär des Finanzministeriums in der Anfrage zu, daß es schon vor der Vereinigung Verhandlungen und Vorverträge zwischen den westdeutschen Kreditunternehmen und den DDR-Banken gegeben hat. An den Verhandlungen nahmen Vertreter der Bundesregierung, der westdeutschen Banken, der Treuhand und Vertreter der DDR-Führung teil. Thema der Verhandlungen war die Vorbereitung der Währungsunion zum Juli 1990. Ferner antwortet der Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums Jürgen Stark auf die Frage des SPD-Abgeordneten Peter Conradi, ob der Eindruck richtig sei, daß bei der Abwicklung der DDR-Banken sämtliche Vorteile bei den Käuferbanken lagen, wie folgt: ,,Wir brauchten zum 1Juli ... ein funktionsfähiges Bankensystem, um die Umstellung der Mark der DDR auf die D-Mark vornehmen zu können ... Sie müssen berücksichtigen, Herr Abgeordneter, daß von den Banken, die sich in den neuen Bundesländern engagiert haben, lnfrastrukturinvestitionen in ganz gewaltige Ausmaß erforderlich waren." 23
Dieses Argument ist so jedoch nicht plausibel, denn, wie aus dem Gutachten des Bundesrechnungshofs hervorgeht, wurden die Filialen, in denen sich die Käuferbanken niederließen, zu einem zu niedrigen Kaufpreis veräußert. Somit kann von einer Investition keine Rede sein, sondern eher von einer Subvention der Banken durch die Bundesregierung. Diese Beurteilung findet sich auch in den Ausführungen Mummerts; dort heißt es: ,,Es gelang somit einigen wenigen wirtschaftlichen Akteuren, ein staatliches Organ dazu zu bewegen, ihnen einen strategischen Wettbewerbsvorteil zu gewähren sowie ihnen eine erträgliche Sonderaufgabe zu übertragen." 24
Des weiteren äußert der SPD-Abgeordnete Friedhelm-Julius Beucher den Verdacht: ,,Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß bei der Umstrukturierung des DDR-Bankensystems Grundsätze sparsamer Haushaltspolitik nur deshalb verletzt worden sind, um den Termin für die Währungsunion 1. Juli 1990 einzuhalten?" 25
Dieser Verdacht bestätigt sich, wenn man bedenkt, daß auch der damalige Präsident der Deutschen Bundesbank, Karl Otto Pöhl, von einer frühzeitigen Währungsunion abriet, weil dies seiner Meinung nach die Wirtschaft der DDR zerstören würde, sich die Bundesregierung jedoch ohne ihn in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, über den Einwand hinwegsetzte und den Termin der Währungsunion auf den 1. Juli 1990 vorverlegte. 26 Dieser Verdacht wird auch von Mummert bestätigt. In diesem Zusammenhang schreibt er, ,,daß die Art und Weise, wie die Deutsche Währungsunion und damit die monetäre Transformation der DDR durchgeführt wurde, einige Eigenarten aufweist. Es spricht einiges dafür, daß aufgrund dieser Eigenarten ... das Entstehen von ... Widerständen vermieden wurde." 27
Somit wurden die westdeutschen Banken mit der Übertragung der "Altschulden" und durch die Errichtung des Erblastentilgungsfonds, also mit "Geschenken" in Milliardenhöhe dazu gebracht, den zu frühen Zeitpunkt der Währungsunion zu verwirklichen und haben die damit verbundene strukturell-kolonialistische Politik der Bundesregierung unterstützt.
In einem Interview mit dem Magazin "Der Stern" sagte der SPD-Abgeordnete F.-Julius Beucher, daß sich der Verdacht erhärtet, daß die Banken ohne Not begünstigt wurden. Das zu einer Zeit, in der die Banken die höchsten Gewinne einfuhren, während der Bundesfinanzminister Theodor Waigel auf der anderen Seite Einheitslasten über höhere Steuern und Sozialbeiträge finanzierte. Weiterhin warf er der Bundesregierung vor, mit der Industrielobby gemeinsame Sache gemacht zu haben. So sagte er: "Waigel höchstpersönlich hat die Milliardengeschäfte abgesegnet. Es gibt Ansatzpunkte, daß Industrielobby und Banken mit Hilfe der Bundesregierung unliebsame Ost-Konkurrenz durch Aufkauf ausschalten wollten." 28 Aus diesem Grund hatte die SPD-Fraktion gefordert, den "Bankendeal" vom zweiten Bonner DDR-Untersuchungsausschuß durchleuchten zu lassen. Dabei sollte das Gutachten des Bundesrechnungshofs zu Beweiszwecken herangezogen werden. Die Koalitionsparteien konnten dies mit ihrer Mehrheit jedoch erfolgreich verhindern.
In der parlamentarischen Anfrage wird von der SPD-Abgeordneten Christine Lucyga die Frage aufgeworfen, inwieweit sich die Bundesregierung im Vorfeld der Umwandlung der "Altkredite" als tatsächliche, marktwirtschaftliche Kredite und der Übertragung der Altkreditforderungen an westdeutsche Käuferbanken und der damit verbundenen Gewährung von Hochzinsen mit der Frage auseinandergesetzt hat, welche Konsequenzen dies für die Wirtschaft Ostdeutschlands haben würde. 29
Diese Frage beantwortete der Staatssekretär des BMF wider besseren Wissens falsch: ,jch möchte daraufhin-weisen, daß durch Sachverständige - die Wirtschaftsforschungsinstitute haben dies in mehreren Studien und Analysen belegt - und Befragungen, die bei Unternehmen in den neuen Bundesländern durchgeführt wurden, klargestellt worden ist, daß die Altschulden nie als entscheidende Last für den Anpassungsprozeß angesehen wurden." 30
Dies ist nachweislich die Unwahrheit! Denn das Gutachten bzw. die Einschätzung des DIW - das die Einschätzungen aller Wirtschaftsforschungsinstitute der einzelnen Bundesländer komprimiert in seinem Wochenbericht dargelegt hat -, auf das sich der Staatssekretär bezieht, wurden auch in dieser Arbeit vorgestellt. Die Institute für Wirtschaftsforschung gelangen jedoch zu einem völlig anderen Urteil als der Staatssekretär angibt, und zwar zu dem, daß die Umwandlung der Altschulden als tatsächliche, von den ostdeutschen Unternehmen zu tilgende Kredite, zu "an sich vermeidbare[n] Konkurse[n] und Arbeitslosigkeit" in den neuen Bundesländern führen würde. Als Ursache wird die Erhebung von "Altschulden" genannt. So wird in diesem Bericht wörtlich vor einer Belastung der ostdeutschen Unternehmen mit "Altkrediten" gewarnt. Die Wirtschaftsforscher sahen die Gefahr, daß "an sich sanierungsfähige Betriebe wegen zu hoher Schuldenlasten zusammenbrechen ... [und] daß die Zerschlagung von an sich sanierungsfähigen Betrieben sowohl in volkswirtschaftlicher Hinsicht als auch in sozialer Hinsicht einen Verlust darstellt." 31
Auch das Max-Planck-lnstitut zur Erforschung von Wirtschaftssystemen gelangt zu dem Ergebnis, daß "die Umwandlung planwirtschaftlicher Finanzierungshilfen in marktwirtschaftliche Kredite ... den Handlungsspielraum privatisierter Betriebe eingeschränkt hat." 32 Zudem ist die Auskunft des Staatssekretärs, das BMF habe sich bei ostdeutschen Unternehmen erkundigt und von ihnen die Auskunft bekommen, daß die Tilgungspflicht von "Altschulden" für sie keine Belastung darstellt, absolut unglaubwürdig. Denn wenn dem so wäre, hätten die Betroffenen wohl weder Rechtsgutachten in Auftrag gegeben noch Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung der Bundesregierung eingelegt.
Fazit: Bewertung der llandlungsweise der Bundesregierung bei der Definition der Altsehulden und der Abwicklung des ostdeutschen Bankensystems
Überprüft man die von Dümcke/Vilmar aufgestellte These, die besagt, daß wesentliche Elemente der konservativen Einigungspolitik strukturell-kolonialistische Merkmale aufweisen, anhand der Altschuldenpolitik der Bundesregierung, so läßt sich folgendes feststellen:
Die Handlungsweise der Bundesregierung bei der Definition der "Altschulden" als tatsächliche, marktwirtschaftliche Schulden und die Zuweisung der Tilgungspflicht und der Zahlung von Zinsen an die ostdeutschen Unternehmen und Kommunen trägt eindeutig strukturell-kolonialistische Züge.
Die Übertragung der Altschuldenforderungen auf westdeutsche Banken durch das Bundesfinanzministerium und die garantierte Erstattung aus dem Erblastentilgungsfonds durch die Bundesregierung kommt einer Subvention der westdeutschen Banken zu Lasten der ostdeutschen Wirtschaft gleich und trägt somit ebenfalls eindeutig strukturell-kolonialistische Züge.
Die Verfasser der Rechtsgutachten sowie die Experten der Wirtschaftsinstitute kommen alle zu dem gleichen Ergebnis: Die sogenannten Altschulden der DDR waren in Wirklichkeit Finanzzuweisungen und haben mit Krediten im marktwirtschaftlichen Sinne nichts gemein, da sie sich von ihnen nach Voraussetzungen, Funktion und Haftungsfolgen erheblich unterscheiden. Dies wird sogar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, obwohl es nicht die daraus erforderlichen Konsequenzen zieht und eine Streichung der "Altschulden" verlangt. Durch die Ablehnung der Verfassungsrichter, die Altschuldenregelung im Einigungsvertrag zu korrigieren (oder wenigstens den Bund dazu aufzufordern, die LPG durch Übernahme der "Altschulden" in den Erblastentilgungsfonds zu entlasten und damit die Altschuldenpolitik der Bundesregierung zu bewerten), haben sie sich zum Handlanger der strukturell-kolonialistischen Politik der Bundesregierung gemacht.
So führte die willkürliche Zuteilung der fiktiven "Altschulden" als tatsächliche, tilgungspflichtige Schulden von DDR-Unternehmen, -Genossenschaften und Kommunen mit ebenso willkürlich hoher Zinsbelastung und die Übertragung der Altschuldenforderungen auf westdeutsche Banken die genannten DDR-Institutionen in einen Zustand extremer Ausbeutung und Abhängigkeit, der als strukturelle Gewalt erlebt wurde. Denn man hatte den ostdeutschen Unternehmen, wie Harms zu Recht kritisiert, nicht nur die Finanzzuweisungen gestrichen, sondern diese den Unternehmen auch noch als tilgungspflichtig aufgebürdet.
Die sich daraus ergebende Folge war eine weitgehende Zerstörung der ostdeutschen Wirtschaft: Die Unternehmen konnten aus eigenen Kräften die Raten für die Tilgung und Zahlung von Zinsen, die durch die Fiktion der "Altschulden" entstand, nicht aufbringen, da sie durch die in der sozialistischen Planwirtschaft üblichen "Zwangsabführungen" über keinerlei finanzielle Rücklagen verfügten. Dies führte - wie die Ergebnisse dieser Arbeit belegen - wiederum dazu, daß auch modern ausgerüstete Unternehmen mit einem Schlag total überschuldet und für seriöse Investoren erst einmal nicht rentabel waren. Damit ist der Zustand eingetreten, vor dem das DIW bereits im Frühjahr 1990 warnte: Die Betriebe drohten unter der Schuldenlast zusammenzubrechen und die Treuhand veräußerte diese nicht als werthaltige Unternehmen, sondern als Konkursmasse. So wurden viele Unternehmen "stückweise" verkauft und als Immobilie für 1 DM verschleudert - andere wurden ganz stillgelegt. Der "Ausverkauf der ostdeutschen Wirtschaft" lockte zumeist unseriöse, skrupellose, branchengleiche Unternehmen an, diese Betriebe zu kaufen und aus Gründen der Konkurrenzvermeidung gleich nach Erwerb wieder zu schließen. Ein Tatbestand, der einen erheblichen Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge hatte.
Erst als es zu spät war, übernahm die Treuhand die Tilgung und die Zahlung von Zinsen. Davon profitierten aber nicht mehr die ostdeutschen Unternehmen, denn diese waren durch die "stückweise" Veräußerung zerstört, sondern die westdeutschen Käufer. So wurden 94 % der von der Treuhand verwalteten Unternehmen an westdeutsche Unternehmer verkauft, nur 6 % konnten von ostdeutschen Käufern erworben werden.33 Laut Bundesrechnungshof wurden fast 100 % aller "Altschulden" der Unternehmen durch die Treuhandanstalt übernommen.34 Es wäre interessant nachzuprüfen, ob die an hundert Prozent fehlende Differenz der von der Treuhand nicht übernommenen "Altschulden" bei den ostdeutschen Käufern verblieb. Der Verdacht liegt aus folgendem Grund nahe:
Wenn man sich die Tatsache vor Augen führt, daß den LPG, die nach der Wende in ostdeutschem Besitz verblieben, da sie nicht von der Treuhand verwaltet wurden, zugemutet wurde, für die "Altschulden" in vollem Umfang aufzukommen, so zeichnet sich eine deutliche Ungleichbehandlung ab. Denn es ist nicht nachvollziehbar, warum den westdeutschen Käufern die "Altschulden" erlassen wurden und den ostdeutschen LPG-Besitzern nicht oder nur in sehr geringem Umfang. Hier wurde einer Bevölkerungsgruppe wirtschaftliche Dominanz über die ostdeutsche Bevölkerung verschafft - ein deutliches Merkmal von Kolonialisierung. Die von der Bundesregierung geduldete Treuhandpolitik kommt auch deswegen einer Politik struktureller Kolonialisierung gleich, weil sie das rücksichtslose Verhalten der westdeutschen Unternehmer unterstützte und keine Gegenmaßnahmen ergriff.
Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die LPG nicht von den "Altschulden" zu entlasten, wird auf Umwegen auch dieser in ostdeutscher Hand verbliebene und nach Einschätzung von EU-Experten modern ausgerüstete Wirtschaftszweig zerstört. So ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann die noch übriggeblieben LPG durch die enorme "Altschuldenbelastung" zusammenbrechen.
Die ostdeutsche Wohnungswirtschaft ist nur deswegen von einer Zerstörung verschont geblieben, weil sie sich auf das Gutachten des CDU-Politikers und ehemaligen Bundesministers Rupert Scholz stützen konnte. Allerdings mußte sie sich dazu verpflichten, 15 % ihres Wohnungsbestandes zu privatisieren und den Erlös in den Erblastentilgungsfonds einzuzahlen. Die Wohnungen wurden zumeist an ,,westdeutsche Zwischenerwerber" wie Banken und Immobiliengesellschaften und nicht an "private Nutzer" verkauft. Diese Wohnungen werden durch "Luxussanierung" zu reinen Spekulationsobjekten. Somit wurde die Idee, aus der die Genossenschaften geboren wurden - nämlich die der Selbstverwaltung und Mitbestimmung der Mieter mit dem Ziel, die Mietpreise möglichst gering zu halten - zerstört.
Die willkürliche Belastung mit "Altschulden" durch die Bundesregierung zeigt sich besonders deutlich bei den ostdeutschen Kommunen. Obwohl diese zu Zeiten der DDR im Gegensatz zu den Unternehmen und Genossenschaften noch gar nicht existierten, wurden sie nachträglich mit "Altschulden" belastet. Es ist nicht zu begreifen, mit welchem Recht oder aufgrund welcher demokratischer Rechtsgrundlage eine Institution dazu verpflichtet werden kann, Tilgungleistungen zu erbringen für "Kreditverträge", bei deren Abschluß sie gar nicht anwesend gewesen sein konnte.
Die Bundesregierung setzte sich, wie Schachtschneider belegt, sogar über die Leitsätze des Staatsvertrages hinweg, in denen es hieß, daß die planwirtschaftlichen Kreditverhältnisse nicht fortbestehen sollten, nur um ihre kolonialistische Politik zu verwirklichen. Diese wurde mit der vorzeitigen Währungsunion eingeleitet. Wie die parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion ergeben hat, mußte die Bundesregierung den westdeutschen Banken etwas bieten, um sie zur Mithilfe
bei der Währungsumstellung zu bewegen. Die Belohnung dafür, die aus einer Übertragung von "Altschuldenforderungen" in Milliardenhöhe und weitere Zahlungen für Ausgleichsforderungen bestand, war jedoch - wie das Gutachten des Bundesrechnungshofs beweist - unverhältnismäßig hoch.
Die Altschuldenpolitik der Bundesregierung hat dazu beigetragen, daß sich die innere Einigung der beiden Teile Deutschlands nicht vollziehen kann. Sie hat beide Teile gegeneinander ausgespielt, indem sie den westdeutschen Steuerzahlern die "Altschulden" und die Schulden der Treuhandanstalt als tatsächliche Schulden der Einigung präsentiert hat und sie zur Tilgung des Erblastentilgungsfonds heranzieht. Die ostdeutsche Bevölkerung hingegen hat durch die Politik der Treuhandanstalt, die dazu führte, daß skrupellose, zumeist westdeutsche Geschäftsleute, aus Gründen der Konkurrenzvermeidung die Unternehmen gleich nach Erwerb stillegten und somit ihre Arbeitsplätze bzw. ihre Existenzgrundlage vernichteten, schlechte Erfahrungen gemacht.
Es bleibt die Frage wie denn eine demokratisch legitimierte Lösung der Altschuldenproblematik hätte aussehen können, um dem vordergründigen Argument zu begegnen, es hätte keine Alternativen gegeben oder die Kürze der Zeit hätte eine andere Handlungsweise nicht zugelassen.
Es gab eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen, die diese katastrophalen Folgen der "Altschuldenpolitik" verhindert hätten. So gab es zum Beispiel den Vorschlag der Wirtschaftsforschungsinstitute, die Verbindlichkeiten als Forderung einer Staatsstelle gegenüber einer anderen Staatsstelle zu werten und gegeneinander aufzurechnen, was faktisch zu einer Streichung der "Altschulden" geführt hätte. Eine demokratische Lösung wäre auch gewesen, den Text des Staatsvertrags umzusetzen, wie es der Jurist Schachtschneider fordert, was zur Folge gehabt hätte, dal3 die "Altschulden" nicht in das marktwirtschaftliche System übergeleitet worden wären. Auch der Vorschlag von Harms und Schachtschneider, den Text des Einigungsvertrags tatsächlich umzusetzen - was, wie die beiden kritisieren, auch nicht der Fall war -, in dem es heißt, daß für die Tilgung der "Altschulden" das im Beitrittsgebiet bisherige, geltende Recht maßgeblich sei, hätte die Schuldenbelastung für die ostdeutschen Unternehmen, Genossenschaften und Kommunen erheblich mindern können. In diesem Fall hätte man die ostdeutschen Kommunen überhaupt nicht mit "Altschulden" belasten dürfen. Die Genossenschaften der Wohnungswirtschaft sowie der Landwirtschaft hätten demnach nur zur Tilgung der Kredite mit einer Rate von l %, aber nicht zur Zahlung von Zinsen herangezogen werden können. Die VEB und Kombinaten der Industrie hätten zwar für die Tilgung und Zinszählung der "Kredite" aufkommen müssen, jedoch wäre der Zinssatz mit 1,8 % deutlich niedriger als die marktüblichen Sollzinsen von über 10 %.
Die Folgeschäden der Überleitung der "Altschulden" hätten auch dadurch gemindert werden können, indem man die "Altschuldenforderungen" nicht auf private Banken übertragen, sondern sie in die in den Besitz des Bundes übergegangene Staatsbank zurückgeführt hätte, wie es der Bundesrechnungshof favorisiert hat. Dies hätte die Möglichkeit eröffnet, die Ausgestaltung der Abwicklung der "Altkredite" besser zu steuern, auch wenn dadurch das Unrecht aus der Umdefinition der Finanzzuweisungen als tatsächliche Schulden nicht beseitigt worden wäre.
Es gab also nachweislich eine Reihe von Alternativen, wie mit den sogenannten Altschulden verfahren werden konnte. Die Bundesregierung war keineswegs unter Zugzwang oder gezwungen, die "Altschulden" in tatsächliche Schulden umzuwandeln und in die gesamtdeutsche Republik überzuleiten. Einige der hier vorgestellten Lösungen waren auch der Bundesregierung bekannt. Sie hat sich jedoch für keine dieser Lösung entschieden, sondern die schlechteste aller Möglichkeiten gewählt die nur ihr selbst und ihrer Klientel, den Banken und der lndustrielobby nutzte. Diese unverantwortliche, eigennützige, von machtpolitischen Erwägungen geleitete Altschuldenpolitik der Bundesregierung hatte irreparable Folgen für die ostdeutsche Wirtschaft. Die für unsere Demokratie wichtige Abwägung, ob eine politische Entscheidung für die Betroffenen sozial verträglich ist, wurde hier völlig außer acht gelassen.
Dieser Beitrag ist Bestandteil einer von Elmar Altvater und Fritz Vilmar betreuten Diplomarbeit. Er ist ein Vorabdruck aus dem noch in diesem Jahr erscheinenden Weißbuch ,,Enteignung der Ostdeutschen". Die Ergebnisse sind bislang nur andeutungsweise in einem Spiegelartikel ,,Die zweite Enteignung" (1996) veröffentlicht. Das geheime Dokument des Bundesrechnungshofes enthüllt einen der größten Skandale des Einigungsprozesses. Seine Schlußfolgerungen werden hier - soweit uns bekannt ist - erstmalig vollständig wiedergegeben.
Anmerkungen:
1 Vgl. Bundesrechnungshof: Bericht über die Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und der Übernahme von Geschäften der ehemaligen DDR-Kreditinstitute durch andere Geschäftsbanken gemäß § 8 Abs. 2 BHO vom 27.9.1995, S. 10.
2 Der Erblastentilgungsfonds wurde als Sondervermögen des Bundes errichtet. Der Fonds übernimmt u.a. die Tilgung und Zinszahlung der Ausgleichsforderungen der Banken aus der Währungsumstellung (Ausgleichsfonds Währungsumstellung). den Kreditabwicklungsfonds sowie den Minussaldo der Treuhand, inklusive den von der Treuhand erlassenen "Altschulden". Er wird seit t995 vom Steuerzahler über eine Laufzeit von 30 Jahren getilgt.
3 Diesen Betrag nennt der Bundesrechnungshof in seinem Gutachten. Vgl. Bundesrechnungshof. Bericht über die Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und der Übernahme von Geschäften der ehemaligen DDR-Kreditinstitute durch andere Geschäftsbanken gemäß § 88 Abs. 2 BIIO vom 25.9.1995, S.4.
4 Diesen Betrag nennt der Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums anläßlich einer Parlamentarischen Anfrage der SPD-Fraktion. Vgl. Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode, Stenographisches Protokoll der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages, 29.11.1995, S.6390.
5 Bundesrechnungshof: Bericht über die Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und die Übernahme von Geschäften ehemaliger DDR-Kreditinstitute durch andere Geschäftsbanken gemäß § 88 Abs. 2 BIIO vom 27.9.1995, S.27.
6 ebenda, S. 12.
7 So belegt ein Vermerk des Bundesfinanzministeriums, daß die Verhandlungsführer der DKB von den Vertretern der Dresdner Bank unter Druck gesetzt wurden. Es wurde beispielsweise mit den Verlust von 12 000 Arbeitsplätzen gedroht, falls der Verkauf nicht zustande kommen wurde. Ebenda, S.30.
8 ebenda. S.38.
9 ebenda, S.37
10 ebenda, S.42.
11 ebenda, S.39. Hervorhebungen von mir I. W.
12 ebenda, S.43.
13 ebenda, S.44.
14 ebenda, S.32.
15 ebenda, S.33.
16 ebenda, S.30. Hervorhebungen von mir I. W:
17 ebenda, S.36.
18 Vgl. Uwe Mummert: Ordnungswechsel und politisch-ökonomische Prozesse Das Beispiel der monetären Transformation Ostdeutschlands, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Wirtschaftssystemen Jena (Hrsg.), unveröffentlichtes Manuskript, erscheint in ORDO, 49, 1998, S.14.
19 Bundesrechnungshof: Bericht über die Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und der Übernahme von Geschäften ehemaliger DDR-Kreditinstitute durch andere Geschäftsbanken gemäß § 88 Abs. 2 BHO. 5. t8. Hervorhebungen in den folgenden Zitaten von mir - I. W.
20 ebenda, S.19.
21 Die Tatsache, daß das BMF den Banken 12 Mrd. DM Ausgleichsforderungen zuviel gezahlt hätte, ist Ergebnis eines weiteren Gutachtens des Bundesrechnungshofs. Dies wird in der parlamentarischen Anfrage zur Rolle der Bundesregierung und des BMF bei der Abwicklung des DDR-Bankensystems offenbart. Auf die Frage des SPD-Abgeordneten Otto Schily, welche Höhe die nicht berechtigten Ausgleichsforderungen der Banken an den Erblastentilgungsfonds betrugen, bezifferte der Staatssekretär des BMF Jürgen Stark die Summe auf 12 Mrd. DM. Vgl. Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode, Stenographisches Protokoll der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages, 29.1l.1995,S.6396.
22 Vgl. W. Harms, zitiert von: Schlegel, Matthias: Gutachter-Fazit im Altschuldenstreit: Die Forderungen sind nicht berechtigt, Der Tagesspiegel vom 16.11.1995, S.2
23 Vgl. Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode, Stenographisches Protokoll der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages, 29.11.1995, S.6394 f.
24 Uwe Mummert: Ordnungswechsel und politisch ökonomische Prozesse - Das Beispiel der monetären Transformation Ostdeutschlands. Max-Planck-Institut zu Erforschung von Wirtschaftssystemen Jena (Hrsg.), unveröffentlichtes Manuskript, erscheint in ORDO, 49. 1998.S.8.
25 Vgl. Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode, Stenographisches Protokoll der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages. S.6394
26 Vgl. Karl Otto Pöhl im Interview mit Vertretern des Magazins "Der Spiegel", ausgestrahlt auf VOX am 11.11.1995.
27 Uwe Mumment: Ordnungswechsel und politisch-ökonomische Prozesse - Das Beispiel der monetären Transformation Ostdeutschlands, Max-Planck- Institut zur Erforschung von Wirtschaftssystemen Jena (Hrsg.), unveröffentlichtes Manuskript, erscheint in ORDO. 49, 1998.S. 10
28 Vgl. Jörg Schmitt/Herbert Uniewski: Teures Geschenk aus Bonn. Der Stern. Nr.49196. Hervorhebungen von mir - I.W.
29 Vgl. Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode. Stenographisches Protokoll der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages, 29.11.1995, 5.6395.
30 ebenda.
31 Vgl. Reinhard Pohl: ,,Alt-Schulden der DDR-Betriebe: "Streichung unumgänglich", in: Wochenbericht. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, 1990, H. 36, 5.51)4.
32 Uwe Mummert: Ordnungswechsel und politisch-ökonomische Prozesse - Das Beispiel der monetären Transformation Ostdeutschlands, Max-Planck-lnstitut zur Erforschung von Wirtschaftssystemen Jena (Hrsg.), unveröffentlichtes Manuskript, erscheint in ORDO, 49,1998, S.l7.
33 Vgl. H. Nick: Schlußrechnung in Sachen Erblast DDR. In: Blätter für deutsche Lind internationale Politik. 9/1994, S.1110.
34 Vgl. Bundesrechnungshof: Bericht über die Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und die Übernahme von Geschäften ehemaliger DDR-Kreditinstitute, S.22.
Anhang
0 Zusammenfassung
0.1 Der Bundesrechnungshof hat die Abwicklung von Altkrediten der DDR (Teil 1) und die Übernahme von Bankgeschäften ehemaliger Kreditinstitute der DDR durch andere Banken geprüft, soweit Unterlagen zu diesen Vorgängen vorhanden und zugänglich waren (Teil lt).
0.2 Mit der Währungsunion zum Q1. Juli 1990 wurden die bestehenden Altkredite der DDR (rd. 177.5 Mrd. DM) in das marktwirtschaftliche Banken-System übergeleitet.
Infolge der Umstrukturierung des Bankensystems der DDR verlängerte sich die Finanzierungskette für die Altkredite. Hierdurch und durch die Anhebung der Zinsen auf Marktniveau verteuerten sich die Kredite für die Endkreditnehmer und die öffentliche Hand, soweit diese die Zinsleistungen zu erbringen hatte. Es ist nicht auszuschließen, daß durch die damit entstandenen Belastungen der verschiedenen Wirtschaftsbereiche eine wesentliche Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Aufbauprozesses in den neuen Bundesländern verbunden war und immer noch ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den Maßnahmen, die der Verteuerung der Altkredite entgegenwirken sollten1 nicht rechtzeitig begonnen (Teil 1, Tz. 1)
0.3 Für die Gläubigerbanken besteht im Zusammenhang mit ihren Altkreditforderungen nur ein geringes Risiko. Soweit sie diese wertberichtigt haben, erhalten sie verzinsliche Ausg leichsforderungen gegen den Ausgleichsfonds Währungsumstellung. die bis Ende 1994 vom Kreditabwicklungsfonds (Bund und Treuhandanstaltje zur Hälfte) bedient wurden und ab 1995 durch den Erblastentilgungsfonds, d.h. vom Bund allein1 verzinst und getilgt werden Die endgültige Höhe der Ausgleichsforderungen (geschätzt insgesamt rd. 98 Mrd. DM) und die damit verbundene Belastung des Bundes steht derzeit noch nicht fest, da die Bewertungen von Altkreditforderungen noch bis zu den Jahresabschlüssen 1994 berichtigt werden können (Teil 1, Tz. 2).
0.4 Durch Zinszahlungen der Treuhandanstalt auf schon wertberichtigte Altkreditforderungen einerseits und durch Zinsleistungen des Kreditabwicklungsfonds auf Ausgleichsforderungen andererseits erhielten die Gläubigerbanken zum Teil zweifach Zinsleistungen. Das zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den Banken vereinbarte Verrechnungsverfahren ließ zu, daß den Banken zeitweise Mittel von mehreren Milliarden DM aus "doppelten Zinszahlungen" zur Verfügung standen (Teil 1, Tz. 3).
0.5 Nach dem derzeitigen Stand der Abwicklung der Altkredite in den vier Bereichen Unternehmen, Landwirtschaft, Wohnungswirtschaft und gesellschaftliche Einrichtungen zeichnet sich ab, daß der überwiegende Teil der Altschulden letztlich wieder vom Bund übernommen wird (Teil 1, Tz. 4).
0.6 Westdeutsche Banken erlangten infolge der Vereinbarungen mit ehemaligen Banken der DDR erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Mitbewerbern, indem ihnen der Zugang zu Filialen und Kundenstamm der DDR-Banken noch vor der Vereinigung ermöglicht wurde. Diese Vereinbarungen mit Bindungen und weitergehenden Verpflichtungen für die Rechtsnachfolger der DDR-Banken wurden im wesentlichen noch während der Eigenstaatlichkeit der DDR und damit in deren Verantwortung getroffen (Teil II, Tzn. 1 bis 5).
0.7 Bei der Ermittlung von Kaufpreisen für Anteile an DDR-Banken wurde unterschiedlich und zum Teil nicht nachvollziehbar verfahren. Die besonderen Umstände zum Zeitpunkt der Kaufpreisverhandlungen, insbesondere die vorherigen Vereinbarungen der DDR-Banken, die Ungewißheiten über die Geschäftsgrundlage und der Zeitdruck, erschwerten zwar die Verhandlungspositionen von Treuhandanstalt und dem Bundesministerium der Finanzen. Dennoch erscheinen die Verkaufserlöse sehr niedrig. Vertragliche Nachverhandlungsklauseln oder sonstige Korrekturmöglichkeiten waren in den meisten Fällen nicht vorgesehen (Teil II. Tzn. 1.3,2, 3,4 und 5).
0.8 Die Ungewißheiten über Art und Umfang der Leistungen, die die mit der Abwicklung von Altkrediten beauftragten Banken zu erbringen hatten, führten dazu, daß sich das Leistungs-/Gegenleistungsverhältnis im Rahmen der Geschäftsbesorgungsverträge unausgewogen und im Ergebnis letztlich zum Nachteil des Bundes gestaltete, indem die Geschäftsbesorgungsbanken zu hohe Entgelte erhielten (Teil II, Tzn. 1.2 und 4).
0.9 Bei der Veräußerung von Bankgeschäften wurden Altkredite von der Genossenschaftsbank Berlin in Höhe von rd. 15,5 Mrd. DM an die Deutsche Genossenschaftsbank und von der Berliner Stadtbank AG in Höhe von rd. 11,5 Mrd. DM an die Berliner Bank AG übertragen. Zwar sind bei der Übertragung der Forderungen auch die entsprechenden Passiva übergegangen, die Übernahme' des beträchtlichen und durch Ausgleichsforderungen gesicherten Geschäftsvolumen ist jedoch bei der Kaufpreisermittlung nicht berücksichtigt worden (Teil II, Tzn. 2 und 3).
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