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Datum : 05.06.1995
Nr.   : 346
Thema : Gauck / Gysi


Gysi geht gegen Gauck-Behörde vor Verwaltungsgericht

Gregor Gysi hat seinen angekündigten Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Gauck-Behörde beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Antrag richtet sich gegen die Behauptungen im sog. »Gauck-Gutachten«, mit denen ihm eine langjährige Zusammenarbeit mit dem MfS unterstellt wird.

In dem 30-seitigen Schriftsatz der Hamburger Anwälte von Gregor Gysi, Prof. Dr. Helmut Rittstieg und Dr. Heinrich Senfft, heißt es einleitend:

»Diese 'gutachterliche Stellungnahme' ist auf rechtsstaatlich nicht hinnehmbare Weise zustande gekommen und enthält, statt Auskünfte über die beim Antragsgegner vorhandenen Dokumente zu geben, einseitige Behauptungen, Schlußfolgerungen zu Lasten des Antragstellers, die weder geprüft noch gar bewiesen, sondern falsch sind. Rechtsstaatlich nicht hinnehmbar ist überdies die Art und Weise des Zustandekommens dieser 'gutachterlichen Stellungnahme'. In Wahrheit handelt es sich um ein vom Ergebnis her bestelltes Gutachten, zu dem der Antragsteller nicht gehört worden ist und das nachweisbar auf Manipulationen beruht.«

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Jürgen Reents, Pressesprecher

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