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Datum : 07.07.1995
Nr.   : 424
Thema : Gauck / Gysi


Gysi: Kein Einwand gegen öffentliches Überprüfungsverfahren

Zu seiner geplanten Anhörung im Immunitätsausschuß hatte Gregor Gysi dem Ausschußvorsitzenden vor gut zwei Wochen vorgeschlagen, die betreffende Sitzung gleich öffentlich durchzuführen, damit »niemand die Vorhaltungen gegen mich und meine Einlassungen dazu im Nachhinein und unter Verletzung der Regularien öffentlich machen« müsse (s. unsere PM vom 21.6.95).

Darauf hat Herr Wiefelspütz mit Schreiben vom 30. Juni geantwortet: »Der 1. Ausschuß tendiert dazu, die Öffentlichkeit - falls überhaupt - nur dann zuzulassen, wenn nicht nur Ihre Anhörung, sondern fortan das gesamte Überprüfungsverfahren öffentlich durchgeführt wird. Eine endgültige Entscheidung über diese Frage wird der 1. Ausschuß nach der Sommerpause treffen. Ich stelle Ihnen anheim, sich hierzu ggf. noch zu äußern.«

Das hat Gregor Gysi heute getan: Er habe »keine Einwände dagegen«, schreibt er an den Ausschußvorsitzenden zurück. »Es würde eine real gegebene Situation im Überprüfungsverfahren hinsichtlich meiner Person in diesem einen Punkt lediglich legalisieren.«

Gleichzeitig weist Gysi noch einmal darauf hin, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über seinen Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung abzuwarten sei, mit dem er die Rechtmäßigkeit des gegen ihn gerichteten Überprüfungsverfahrens insgesamt angefochten hat. Diese Entscheidung war nach Agenturmeldungen für Ende Juni / Anfang Juli angekündigt. Wann mit ihr zu rechnen ist, ist bislang unbekannt.

Jürgen Reents, Pressesprecher

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