If you want know why the German Reich still exists and what it means read the following articles

Border Treaty
21.05.2005

 
BERLIN
(Own report) - The German Polish Society of Germany demands that the German Parliament should "unconditionally and in a legally binding form" recognise the border between Germany and Poland. In an interview with German Foreign Policy the President of the society, Professor Christoph Koch confirmed that in the German Polish Border Treaty of 14th November 1990 Germany merely agreed to forego violence in its relations with Poland. Poland had had the "unique historical opportunity" at that time with the support of the anti-Hitler Allies, to enforce the unconditional recognition of its borders but the German Government in Bonn had "cold bloodedly" exploited differences between Warsaw and the Allies.

Flexible

Germany at that time had succeeded in escaping what the victorious allies had intended to be the definitive settlement of the relations between a re-united Germany and Poland.1) Instead of a legal recognition of the western Polish border the Treaty had merely asserted a non aggression pact - which had already existed in the Treaty of 7th December 1970. Poland had shown itself so flexible that the Allies had simply "shrugged their shoulders", said Professor Koch.

Continuation of the German Reich

The basis of the "deception" say the German Polish Society is the assertion by the German Constitutional Court, formulated on several occasions since the German surrender on 8th May 1945, of the so called German Doctrine of the Continuation of the German Reich. For instance in the judgment of the German Constitutional Court of 31st July 1973 it is laid down that "The German Reich continues to exist, maintains its legal identity but, lacking organisation and in particular lacking any institutions, is not capable of action." This ruling, maintains Germany's highest court, is anchored in the German constitution. "According to that doctrine the German State is forbidden to undertake any activity which anticipates the end of the German Reich in case that Reich one day re-establishes its capacity to act." Explains Professor Koch. "That is the reservation which affects all foreign policy decisions of the German State."

Concrete Effects

The "Germany Doctrine" is an "abstract legal position" the concrete effects of which are not easy to recognise. Koch warns not to underestimate its power. The lack of recognition of the German Polish border already has significant consequences for Poland. It finds expression in the debate about German refugees and in the compensation claims lodged in Strassbourg by Germans who used to live in Poland.2)

German Difficulties

While most of the "German Polish Societies" in the 1970s were founded to exert influence in the spirit of the Social Democrat Party's "New Eastern Policy" (Ostpolitik), the "German Polish Society of Germany", the oldest, has followed since its foundation in 1950 a more principled position. In particular it concerned itself early on with the unconditional recognition of the Polish border with Germany. The causes of the "spurning" of German Polish relations lay in the "difficulties Germany had in being a calm and fruitful neighbour to its European and in particular eastern neighbours" as the Society's Journal describes the situation.3)

 
1) Appell der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland e.V. an den Deutschen Bundestag zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945; www.polen-news.de/appell.htm
2) see also Revenge is Just
3) Christoph Koch: Unsere Arbeit geht weiter. Leit-Referat auf der Hauptversammlung am 11./12. März 2000 zum 50 jährigen Bestehen der Gesellschaft; www.polen-news.de/puw/puw5507.htm

see also Total Revision , Potsdam and Versailles and Only Half of the Guilt

 

Potsdam and Versailles
17.09.2003
WARSAW
The Polish President Kvasnievski has reacted sharply against attempts in Germany to denounce some of the agreements of the Potsdam Treaty. Whoever characterises the resettlement of Germans as ,,Wrong and Unjust" puts the post war order of Europe into question and is opening a ,,Pandora's box" . So said President Kvasnievski in an article for the Polish daily paper ,,Rceczpospolita" . ,,It must be remembered" he wrote ,,how the difficulties of our continent, which led to the outbreak of the Second World War, began with the undermining of the Treaty of Versailles" .

Kvasnievski was particularly concerned with the debate about a ,,Centre against Expulsions" . The German initiators of this project wanted to assert the opinion that the post war resettlement of Germans from Eastern Europe was ,,Wrong and unjust" . At present the German Minister of the Interior is trying to create unity over some contested details which have previously obstructed the building of the Centre. A few days previously the German Federal President had attacked the victorious powers of the Second World War, accusing them of ,,Dreadful wrong" (concerning the expulsion of Germans from Eastern Europe).1)

,,Discovering a new identity"

In contrast Kvasnievski called attention to the previously uncontested legality of the Potsdam Treaty and related agreements, on which the resettlement of Germans were based. ,,Today Germans are in an important phase of finding a new identity" said the Polish President, as he warned against a revision of history. ,,The tearing up of the historical connection between cause and effect, between the aggressive policy of German Nazism and the expulsions (...) brings us inexorably close to the suspicion that we have to deal with an attempt to revise the historical assessment of German aggression against others" .

1) See also Total revision

Sources:
Przeciw Europie narodowych animozji: Rzeczpospolita 15.09.2003
,,Gegen ein Europa nationaler Feindseligkeiten" . Praesident Kwasniewski erklaert seinen Widerstand gegen ein moegliches ,,Zentrum gegen Vertreibungen" in Berlin; Deutsche Welle Monitor Ost-/Suedosteuropa 16.09.2003

Source: http://www.german-foreign-policy.com/en/news/art/2003/36228.php

 

Here the Appeal by the German Polish Society of Germany demanding that the German Parliament "unconditionally and in a legally binding form" recognise the border between Germany and Poland.

Appell der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland e.V. an den Deutschen Bundestag zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945

Am 8. Mai 2005 begehen die Völker Europas den sechzigsten Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg. Der 8. Mai 1945 ist der Tag der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches. Die Kapitulation war die Voraussetzung einer freien und demokratischen Entwicklung des aus der Niederlage hervorgegangenen Deutschland in den auf der Berliner Konferenz von 1945 festgelegten Grenzen. Das deutsche Volk hat mit dem 8. Mai 1945 nach zwei gescheiterten Revolutionen – 1848 und 1918 – und einem in der Geschichte beispiellosen Zivilisationsbruch die Chance erhalten, in die Gemeinschaft der europäischen Zivilgesellschaften zurückzukehren.

Der 8. Mai 2005 ist für die Deutschen Anlass zur Reflexion, ob und wie weit diese Rückkehr gelungen ist, wie sehr Gesellschaft und Staat der Bundesrepublik Deutschland den europäischen Normen eines zivilisierten, auf den Prinzipien des Völkerrechts, der inneren und äußeren Freiheit und des Respekts vor den individuellen Menschenrechten aufbauenden Gemeinwesens entsprechen.

Der Ausgang des Zweiten Weltkriegs hat unter anderem zur Folge, dass Teile des früheren Deutschen Reiches heute Bestandteil anderer europäischer Staaten sind. Der größte Teil der verlorenen Gebiete gehört zur Republik Polen. Die Anerkennung des Verlustes und die Schaffung eines gutnachbarlichen Verhältnisses zwischen Deutschland und Polen ist eine Grundvoraussetzung für das friedliche Zusammenleben der europäischen Völker.

Die territoriale Gestalt Deutschlands und Polens haben die Siegermächte auf der Berliner Konferenz vom 17. Juli bis 2. August 1945 festgelegt. Die Anerkennung dieser Festlegungen und insbesondere der neuen Grenzen war in der Folgezeit Gegenstand kontroverser politischer Auseinandersetzungen. In einer Reihe von Verträgen mit der Volksrepublik Polen bzw. der Republik Polen haben die Nachfolgestaaten des Deutschen Reiches, die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik den Gegebenheiten in unterschiedlicher Weise Rechnung getragen:

·                    dem Vertrag von Zgorzelec („Görlitzer Vertrag“) zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen vom 6. Juli 1950

·                    dem Warschauer Vertrag zwischen der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen vom 7. Dezember 1970

·                    dem Grenzbestätigungsvertrag zwischen der jetzigen Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 14. November 1990

Diese Verträge entstanden vor dem Hintergrund der Verantwortung der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs für Deutschland als Ganzes seit dem 8. Mai 1945, die mit der Übertragung der vollen Souveränität an das vereinigte Deutschland durch die „Abschließende  Regelung  mit Bezug auf Deutschland“ („Vier-plus-zwei-Vertrag“) vom 12. September 1990 endete. Während die Deutsche Demokratische Republik, die ausdrücklich allein im eigenen Namen handelte, im Vertrag von Zgorzelec die polnische Westgrenze vorbehaltlos und völkerrechtlich verbindlich anerkannte, verstand sich die ehemalige Bundesrepublik Deutschland, die stets den Anspruch erhob, für Deutschland als Ganzes zu sprechen, im Warschauer Vertrag von 1970 lediglich zu einem Verzicht auf die gewaltsame Änderung dieser Grenze. Entgegen den Bestimmungen der Abschließenden Regelung, die die Voraussetzung der Vereinigung der beiden deutschen Staaten waren, hat es die Bundesrepublik Deutschland in einem diplomatischen Bravourstück verstanden, nicht allein die Vereinigung der beiden deutschen Staaten durch den Beitritt der DDR zur seinerzeitigen BRD zu ersetzen, sondern sich überdies der von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs intendierten abschließenden Regelung des Verhältnisses zwischen dem wiedervereinten Deutschland und Polen zu entziehen und insbesondere an die Stelle der völkerrechtlichen Anerkennung der polnischen Westgrenze einen zweiten Gewaltverzichtsvertrag zu setzen. Grundlage des Betrugs ist die vom Bundesverfassungsgericht  in mehrfachen Ansätzen([1]) bekräftigte und ausformulierte Deutschlanddoktrin vom Fortbestand des Deutschen Reiches über den 8. Mai 1945 hinaus, die es jeder deutschen Regierung untersagt, auf Teile des Reiches zu verzichten. Unmittelbarer Ausfluss dieser Vorbehalte ist der Briefwechsel der Außenminister Hans Dietrich Genscher und Professor Krzysztof Skubiszewski vom 17. Juni 1991 anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, in dem einvernehmlich die Regelung von Eigentums- und Staatsangehörigkeitsfragen aus dem Vertrag ausgeklammert wird.

Die polnische Hinnahme dieses Vorgehens hat weitreichende Folgen. Seit dem 1. Mai 2004 sind die Republik Polen und die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam Mitglieder der Europäischen Union. Ungeachtet dessen werden die politische Zusammenarbeit wie die zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Polen weiterhin durch Fragen belastet, die in diesem auf die Revision der Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs gerichteten und für alle Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Postulat ihren Ursprung haben.

Aktuellen Ausdruck finden diese Konflikte

·                    in der Forderung nach der Anerkennung polnischer Schuld an den Folgen des durch den Überfall auf Polen am 1. September 1939 ausgelösten Zweiten Weltkrieges für die deutsche Zivilbevölkerung

·                    in der Forderung nach der Einrichtung eines „Zentrums gegen Vertreibungen“, die vom Bund der Vertriebenen in der Bundesrepublik Deutschland vorgetragen wird,

·                    in den Forderungen nach Entschädigung von ehemaligen deutschen Grundeigentümern bzw. deren Erben, wie sie zur Zeit insbesondere durch die „Preußische Treuhand“ in der Öffentlichkeit und vor nationalen und internationalen Gerichten erhoben werden.

Dass diese Forderungen auf polnischer Seite Unruhe und Gegenüberlegungen auslösten, konnte nicht ausbleiben. Sie finden ihren Niederschlag

·                      in den Befürchtungen in der polnischen Öffentlichkeit anlässlich des Grunderwerbs deutscher Staatsangehöriger in Masuren, Pommern und Schlesien.

·                      in den Reparationsforderungen polnischer Politiker gegen die Bundesrepublik Deutschland für Kriegsschäden

Verwerfungen dieser Art – oft verharmlosend als „Irritationen“ bezeichnet – verdeutlichen, wie weit die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen in ihren zwischenstaatlichen Beziehungen von einer Überwindung der Barrieren, die der Normalisierung des deutsch-polnischen Verhältnisses, der Schaffung eines Klimas der Verständigung und der Zusammenarbeit im Geiste guter Nachbarschaft entgegenstehen, entfernt sind.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat in seiner Rede zum 1. August, dem 60. Jahrestag des Warschauer Aufstands den Willen der überwältigenden Mehrheit aller Deutschen ausgesprochen, sich der Verantwortung für die Geschichte zu stellen und jederzeit für Frieden und Zusammenarbeit im Geiste der Verständigung und Partnerschaft mit Polen einzutreten. Er hat erklärt, dass die Bundesregierung keine Forderungen gegen Polen erhebt und auch keine solchen Forderungen Einzelner vor deutschen oder internationalen Gerichten unterstützen wird.

Wir können diese Worte nur begrüßen. Nicht begrüßen können wir jedoch, was sie verschweigen. Es ist an der Zeit, die durch den Vier-plus-zwei-Vertrag intendierte abschließende Regelung mit Bezug auf Deutschland endlich auch im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu seinem polnischen Nachbarn vorzunehmen. Dazu ist die Frage der Gestaltung des Verhältnisses der Bundesrepublik Deutschland zu seinen Nachbarstaaten aus den Händen des jeglicher demokratischen Kontrolle enthobenen Bundesverfassungsgerichts in die Hände des nach der Verfassung der Bundesrepublik einzig zuständigen Souveräns zurückzugeben. Dieser aber ist das vom Volk gewählte Parlament, der Deutsche Bundestag.

Wir fordern daher den Deutschen Bundestag auf, anlässlich des 60. Jahrestags des Kriegsendes festzustellen:

·                    dass die von den bisherigen Regierungen der ehemaligen und der jetzigen Bundesrepublik verfochtene und vom Bundesverfassungsgericht zur verbindlichen Rechtsnorm erhobene „Deutschland-Doktrin“ vom Fortbestand des Deutschen Reiches über den 8. Mai 1945 hinaus und sämtliche daraus abgeleiteten juristischen und politischen Folgerungen obsolet sind und nicht die Grundlage für die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen bilden,

·                    dass die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich die auf der Berliner Konferenz der Siegermächte im Jahre 1945 festgelegte und zuletzt im Vertrag vom 14. November 1990 bestätigte Grenze zwischen den beiden Ländern vorbehaltlos und völkerrechtlich verbindlich anerkennt,

·                    dass die Bundesrepublik Deutschland damit auf jedwede Ausdehnung deutscher Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung über das durch diese Grenze festgelegte Territorium der Bundesrepublik Deutschland hinaus verzichtet.

Berlin, 1. April 2005

Deutsch-Polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland e.V.
 

Prof. Dr. phil. Christoph Koch

Dr. med. Friedrich Leidinger

Vorsitzender

Stellvertretender Vorsitzender

 


([1]) Urteil vom 31.7.1973 zum Grundlagenvertrag vom 21.12.1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (BVerfGE 36, 1 ff.);  Urteil vom 5.6.1992 zum deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrag vom 14.11.1990 (2 BvR 1613/91) ... ◄

Source: http://www.polen-news.de/appell.htm

 

See also (in German):

Interview mit Christoph Koch
11.04.2005
 
KÖLN
Über die polnische Westgrenze sprach german-foreign-policy.com mit Prof. Dr. Christoph Koch. Koch ist Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, die vor wenigen Tagen einen Appell an den Deutschen Bundestag veröffentlicht hat.

german-foreign-policy.com : Herr Professor Koch, die ,,Deutsch-Polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland" richtet zum 8. Mai 2005 einen Appell an den Deutschen Bundestag. Worum geht es?

Prof. Christoph Koch : Es geht darum, dass die Bundesrepublik endlich die polnische Westgrenze anerkennen soll. Das wird Sie ein wenig verwundern, da jedermann denkt, die Grenze sei im Jahr 1990 anerkannt worden. Tatsächlich ist dies nicht der Fall.

german-foreign-policy.com : Sondern?

Koch : Der deutsch-polnische Grenzvertrag von 1990 hat den gleichen Charakter wie der Warschauer Vertrag von 1970. Beide sind Gewaltverzichtsverträge, nicht Grenzanerkennungsverträge. Das ist in der Bundestagsdebatte über den Warschauer Vertrag von 1970 von den Vertretern der FDP klipp und klargestellt worden, vom damaligen Außenminister und vom FDP-Fraktionsvorsitzenden, und später auch vom eigentlichen Mentor dieses Vertrages, von Egon Bahr. Wenn Sie in den Wortlaut des deutsch-polnischen Grenzvertrags von 1990 hineinsehen, dann erkennen Sie schon in Artikel 1, dass es sich nicht um einen Grenzanerkennungsvertrag handelt, sondern um einen Vertrag zur Bestätigung der Grenze, die zwischen der neuen Bundesrepublik und Polen verläuft. Das heißt, der Vertrag bestätigt die faktische Existenz der Grenze...

german-foreign-policy.com : ... die sich ja auch schlecht leugnen lässt...

Koch : ... allerdings, das kann jeder Spaziergänger überprüfen. Wenn Sie den Vertragstext weiterlesen, dann finden Sie in Artikel 2 - das ist der Kern des Vertrages -, dass diese Grenze jetzt und künftig unverletzlich ist. ,,Unverletzlich" ist ein völkerrechtlicher Terminus, der signalisiert: Hier handelt es sich um einen Gewaltverzichtsvertrag. In einem Grenzanerkennungsvertrag müsste das Wort ,,unantastbar" stehen. ,,Unantastbarkeit" ist der Terminus für die Anerkennung, ,,Unverletzlichkeit" ist der Terminus nur für den Gewaltverzicht.

german-foreign-policy.com : Im 2+4-Vertrag steht aber, die Grenzen des vereinten Deutschland sollten ,,endgültigen Charakter" haben...

Koch : Der 2+4-Vertrag heißt in Wirklichkeit, und das ist wichtig, ,,Vertrag über die abschließende Regelung mit Bezug auf Deutschland" . Er enthält tatsächlich die Forderung an das vereinte Deutschland, eine abschließende Regelung mit Polen zu treffen. Das heißt, dass die Grenzfrage und die Frage der Gebietsforderungen und der sonstigen Rechtsansprüche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen abschließend zu regeln sind - in dem Sinne, dass das Territorium des vereinten Deutschland das Territorium der Bundesrepublik und der DDR und nichts weiter ist. Diesen Forderungen hat sich die Bundesrepublik entzogen.

german-foreign-policy.com : Wie das?

Koch : Dazu muss man etwas wissen, was früher als Selbstverständnis der Bundesrepublik jedermann lauthals angedient wurde, heute der Öffentlichkeit aber vorenthalten wird. Die Bundesrepublik betrachtet sich als Nachfolger des Deutschen Reiches von 1871. Nach Auffassung der Bundesrepublik hat dieses Deutsche Reich den 8. Mai 1945 überlebt. Wie es das getan haben soll, darüber gibt es eine ganze Bibliothek von juristischen Ausführungen. Mit dem angeblich überdauert habenden Deutschen Reich gibt sich die Bundesrepublik in staatlicher Hinsicht als identisch aus, in territorialer und personeller Hinsicht allerdings nur als teilidentisch, weil ja Teile des Territoriums und der Personen, die zum Deutschen Reich gehörten, außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik angesiedelt sind. Aus der aktuellen Handlungsunfähigkeit des ,,Reiches" aber wird gefolgert, dass es allen Organen der Bundesrepublik verboten ist, irgendeine Handlung vorzunehmen, die dem angeblich fortbestehenden Deutschen Reich vorgreift, falls dasselbe denn eines Tages seine Handlungsfähigkeit wieder erlangen sollte. Das ist der Revisionsvorbehalt, der über allen außenpolitischen Handlungen der Bundesrepublik liegt. Er ist vom Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen festgezurrt worden, das wichtigste von ihnen ist das Urteil vom 31. Juli 1973 über die Verfassungskonformität des Grundlagenvertrags zwischen der Bundesrepublik und der DDR.

german-foreign-policy.com : Und das alles wirkt sich auch auf den ,,Vertrag über die abschließende Regelung" aus?

Koch : Ja. Der ,,Vertrag über die abschließende Regelung" erlaubte die Vereinigung von Bundesrepublik und DDR und ging davon aus, dass daraus etwas entsteht, was von den beiden sich vereinigenden Staaten unterschieden ist: Das ,,vereinte Deutschland" , von dem im Vertragstext die Rede ist. Die Bundesrepublik aber hat die Vereinigung nicht in der Form eines Zusammenschlusses vorgenommen, sondern als Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. Unmittelbar danach sind deutsche Staatsrechtler im Reichstag zusammengetreten und haben der vergrößerten Bundesrepublik bestätigt, dass sie mit der alten Bundesrepublik identisch ist. Das bedeutet zugleich die Identität mit dem Deutschen Reich, das den 8. Mai 1945 überdauert haben soll. Es war ein Schlag ins Gesicht der Alliierten, und die haben das damals auch verstanden. Der französische Außenminister etwa hat sich sehr deutlich dazu geäußert.

german-foreign-policy.com : Eingeschritten sind die Alliierten aber nicht?

Koch : Nein, letztlich haben sie damals einfach die Achseln gezuckt. Der springende Punkt dabei war Polen. Polen hat sich damals so beweglich gezeigt, dass man gesagt hat: Wenn die Polen selber nicht wollen, dann können wir auch nicht weiterhelfen. Es ging um die erwähnte Vorgabe des ,,Vertrags über die abschließende Regelung" , eine ebenso abschließende Regelung mit Polen zu treffen. Das Ergebnis dieser Vorgabe war der deutsch-polnische Grenzvertrag. Die Polen hatten die unwiederbringliche historische Chance, ihr Land von einem Alpdruck zu befreien, weil sie in diesem Moment die Siegermächte der Anti-Hitler-Koalition auf ihrer Seite hatten. Aber sie waren in diesem Moment vom russischen Ufer schon abgestoßen und noch an kein neues Ufer gekommen. Das hat die deutsche Seite kaltblütig ausgenutzt.

Artikel 1 und 2 des Grenzvertrags habe ich vorhin erwähnt. Die Bundesrepublik hebt oft Artikel 3 des Vertrages hervor, in dem steht: Die Bundesrepublik erhebt keine Gebietsansprüche gegenüber Polen und wird auch in Zukunft solche nicht erheben. Das klingt wunderbar - wenn man nicht weiß, dass damit nur die Bundesrepublik gemeint ist und nicht das angeblich fortbestehende Deutsche Reich, sollte es einmal wieder seine Handlungsfreiheit erlangen. Das alles ist zwar eine abstrakte Rechtsposition, die jedoch reale Tretminen in die politische Landschaft legt. Aus diesem Grunde hat die Deutsch-Polnische Gesellschaft zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges einen Appell an den Deutschen Bundestag gerichtet und hat ihn aufgefordert, dieser ,,Deutschland-Doktrin" mit all ihren Auswüchsen endlich den Abschied zu geben, zu erklären: Das ist obsolet, das ist nicht die Grundlage der Beziehungen der Bundesrepublik zu irgendeinem ihrer europäischen Nachbarn und insbesondere nicht zu Polen.

Source: http://www.german-foreign-policy.com/de/news/int/2005/52412.php