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Mit der Bitte um Weiterleitung an die Partei- und Staatsführung der DVRK

Offener Appell an die nordkoreanische Regierung

                                                            Berlin, den 22 August 2000
                                                           
Kopien an: siehe anliegende Mailliste

 

Sehr geehrter Herr Staatspräsident Kim Jong Il,

sehr geehrter Damen und Herren,

machen sie sich keine Illusionen darüber, Sie könnten im Namen einer Rechtsstaatlichkeit (die ja gegen einen "Unrechtsstaat" aufräumen muß) einen Schutz vor dem Gesetz genießen können!

Ungeachtet einer vertraglichen Regelung, daß in einem künftigen "Einigungsvertrag" für Korea einzig die Vergehen, die auch unter nordkoreanischen Gesetzen strafbar waren, verfolgt werden können, wird Ihnen eine Siegerjustiz im neu vereinten Korea den Prozeß machen.

Ihre Politbüro-Prozesse, Ihre Grenztruppen-Prozesse, Ihre Richter-Prozesse und alle übrigen politischen Prozesse stehen Ihnen auf jeden Fall bevor. Und wie in Deutschland könnten die ganzen Rechtsbruchs - Prozesse eingeleitet werden mit der Forderung an das wiedervereinigte Justizsystem, das "SED-Regime" (hier: das nordkoreanische "Unrechtssystem") "zu delegitimieren". (So wie es der Justizminister der BRD Klaus Kinkel an die Juristen auf dem 15. Deutschen Richtertag am 23.09.1991 auch gefordert hatte.)

Hinzu kommen ähnliche Sprüche wie: "Was die sogenannte DDR (in Ihrem Fall die DVRK) und ihre Regierung betrifft, handelt es sich dort nicht einmal um einen eigenständigen Staat. Diese sogenannte DDR (DVRK) ist niemals staatsrechtlich anerkannt worden. Es gab ein einheitliches Deutschland, (Korea) von dem ein gewisser Teil von einer Verbrecherbande besetzt war. Es war jedoch aus bestimmten Gründen nicht möglich, gegen diese Verbrecher vorzugehen, aber das ändert nichts daran, daß es ein einheitliches Deutschland (Korea) war, daß selbstverständlich ein einheitliches Recht dort galt und auf die Verbrecher wartete." (Protokoll des 1. Forums des Bundesministers der Justiz vom 9. Juli 1991 im Sonderheft der Zeitschrift für Gesetzgeber S. 41)

Und das höchste koreanische Gericht im neuvereinten Korea wird diese einigungsvertragswidrige, völkerrechtswidrige und dem Grundsatz des Rückwirkungsverbot entgegengerichtete Strafverfolgung gegen Ihre ehemaligen Funktionsträger als rechtens erklären.

Und anstatt all dieses Tun als massenweise Rechtsbrüche zu beklagen, werden die Prominenten in Ihrem Lande, so wie hier in der Bundesrepublik Deutschland, dies alles als einen "zilivisatorischen Fortschritt" betrachten. Übrigens funktioniert dies genauso, wie der völker- und landesrechtswidrige Krieg gegen Jugoslawien als Fortentwicklung der Rechtsnormen uminterpretiert wurde.

Und denken Sie ja nicht, daß Ihr diplomatisches Personal wegen seiner guten diplomatischen Kontakte mit dem kommunistischen China, wegen der jahrzehntelangen guten Beziehungen zur ehemaligen UdSSR, oder wegen Ihrer konstruktiven Mitarbeit in UN-Institutionen nach der Wiedervereinigung hochgeschätzt werden und als künftiges diplomatisches Personal eingesetzt würde! Im Gegenteil, sie werden gar keine Stellen im vereinigten Korea bekommen. Stattdessen (wenn sie nicht strafrechtlich verfolgt werden) bekommen sie wie in Deutschland eine "Strafrente" wegen ihrer "Staatsnähe" zum stalinistischen Unrechtsregime. Davon zeugen unzählige Beispiele im "vereinten" Deutschland.

Und wenn Ihre ehemaligen Kundschafter zu jahrelangem Knast verurteilt werden - wobei alle südkoreanische Spione nicht nur knastfrei bleiben, sondern sogar auch finanziell entschädigt werden - wird jeder Protest gegen diese zweierlei Rechtsurteile abgeschmettert mit der Begründung: "Sie wollen ja doch nicht eine Demokratie mit einer Diktatur vergleichen!" Dazu kann der frühere DDR-Spionagechef Markus Wolf hier in Deutschland ein Lied singen, dem übrigens auch massiv der Prozeß gemacht wurde.

Und glauben Sie nicht, daß Ihre Gelehrten nach der Wiedervereinigung noch schöne Universitätsstellen als Professoren oder Rektoren an den Hochschulen bekommen werden. Stattdessen erwartet die Wissenschaftler Nordkoreas Berufsverbote und Vorwürfe der Anpassung an den "Unrechtsstaat". Hierzu kann z.B. der Professor Dr. Heinrich Fink ein Lied singen, dem wegen angeblicher Zuträgerdienste für die DDR-Staatssicherheit gekündigt wurde als Rektor an der Ostberliner Humboldt-Universität.

Natürlich werden Faschisten nicht kriminalisiert oder zumindest diskriminiert, wenn sie im Namen des Antikommunismus Menschenleben auf dem Gewissen haben, ob es um den Koreakrieg geht oder um den verbrecherischen Krieg gegen Vietnam. Im Gegenteil: wie in der BRD werden stattdessen viele ehemalige Faschisten hohe Renten genießen können. (Zwar waren sie Faschisten, aber sie haben ja den Verdienst ergattert, während des Kalten Kriegs wertvolle antikommunistische Arbeit geleistet zu haben.)

Genausowenig werden Unternehmen, wie am Beispiel Deutschlands "Mercedes-Benz" (das das Apartheidregime in Südafrika unterstützte und dem eine Zusammenarbeit mit der faschistischen Diktatur in Argentinien nachzuweisen ist) jemals zur Rechenschaft gezogen.

Zu erwarten ist aber eine lebenslange "Ehrenrente" für diejenigen, die im stalinistischen Nordkorea gegen den "Unrechtsstaat" gekämpft haben oder sich als dessen Opfern betrachten.

Das schillernde Beispiel Deutschlands sollte Ihnen eine Warnung sein!

Jeder Versuch, darauf aufmerksam zu machen, daß die Politik des nordkoreanischen Staates nicht von den verheerenden Konsequenzen einer möglichen militärische Auseinandersetzung zwischen den Militärblöcken zu trennen war, wird als ein zynischer Versuch gewertet werden, sich hinter dem Kalten Krieg zu verstecken, ja - als ein Versuch der Täter, sich als Opfer dazustellen!

Daß 70-jährige Richter des "stalinistischen Unrechtsstaates" wegen "Rechtsbeugung" zur "Rechenschaft" gezogen werden, wird keine Seltenheit sein.

Schließlich wird eine Art "Gauck-Behörde" (Siehe: http://gauck.de) dafür sorgen, daß jeder, der irgendetwas mit Ihren Staatssicherheitsdiensten zu tun gehabt hatte, zur "Rechenschaft" gezogen werden wird.

Die Handschläge, die Umarmungen, die schöne Photos im Fernsehen zwischen hohen südkoreanischen und nordkoreanischen Politikern werden Sie nicht vor dieser künftige Verfolgung schützen können, dazu könnte (wenn er noch lebte) Erich Honecker und der noch lebende, aber im Knast sitzende Egon Krenz ein Lied singen. Ja, es wird eine Sonderstaatsanwaltschaft in zehntausenden Fällen und noch nach zehn Jahren gegen Ihre nun in Ungnade gestürzten ehemalige Funktionsträgern ermitteln.

Und ein großer Teil der nordkoreanischen Bevölkerung wird möglicherweise eine solche Rachepolitik zunächst mitmachen, wenn ihnen durch eine schnelle Wiedervereinigung "blühende Landschaften" und eine starke westliche Währung vorgegaukelt wird.

Ihre einzige Hoffnung wird wohl sein, daß das koreanische Volk nicht geneigt ist, eine ähnliche haßerfüllte, illegale und völkerrechtswidrige Rachepolitik betreiben zu wollen wie es die der Deutschen in Europa ist.

Aber machen Sie sich keine Illusionen:

Kim Jong Il, Sie und Ihre Gefolgsleute sollten jetzt schon bei der Regierung in China anfragen, ob Ihnen Asyl nach der Wiedervereinigung Koreas gewährt werden kann! Und halten Sie eine weitere Option offen - denn mit Geld läßt sich auch ein Asylversprechen wieder abkaufen, und es stände Ihnen eine Auslieferung bevor.

Und Kim Jong Il, wenn Sie glauben, daß Ihr Vater Kim Il Sung als irgendetwas anderes als ein stalinischer Verbrecher, der das verdient hätte was mit Rumäniens Ceausescu geschah, angesehen werden wird, dann haben sie keine Ahnung, wieweit der Antikommunismus Sie nach wie vor verachtet und auch verfolgen wird.

Für ein genaueres Bild dessen, was Sie zu erwarten haben nach einer Wiedervereinigung Koreas am Beispiel Deutschlands, siehe im Internet die Homepages: http://Siegerjustiz.de und http://Gauck.de

Mit freundlichen Grüßen

Alant Jost

Direktor des Institutes zur Erforschung der Siegerjustiz im Vereinten Deutschland

I.E.S.V.D.

Mitglied im Dachverband Vereinigte Institute ® United Institutes

E-mail: alantjost@siegerjustiz.de

 

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