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Datum : 13.06.1995
Nr.   : 358
Thema : Gauck / Gysi

Strafanzeigen gegen Gauck-Behörde

Die Schwester und der älteste Sohn von Gregor Gysi haben gestern Strafanzeige und Strafantrag gegen Joachim Gauck, Dr. Hansjörg Geiger und weitere Mitarbeiter der Gauck-Behörde gestellt. Gegenstand der Strafanzeige ist, daß operative Erkenntnisse des MfS über ihre Person den Anlagen des Gutachtens gegen Gregor Gysi beigefügt sind. Diese Informationen stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag der Gauck-Behörde.

Personenbezogene Informationen über Dritte sind nach dem Stasi-Unterlagengesetz geschützt. Die unbefugte Weitergabe dieser Unterlagen an den Immunitätsausschuß stellt insofern einen Geheimnisverrat und damit einen Verstoß nach   203 StGB dar. Die Anwälte der Betroffenen äußern in ihrer Strafanzeige zudem den Verdacht, daß ein über den Ausschuß hinausgehender Personenkreis in den Besitz dieser Unterlagen gelangt sein könnte, zumal der »Spiegel« nicht nur aus dem Gutachten, sondern auch aus Anlagen zitiert hatte.

Bereits unmittelbar nach Übergabe des Gutachtens hatte Gregor Gysi kritisiert, daß die Gauck-Behörde offenbar nach dem schlichten Motto »je schwerer die Akte, desto schwerer die Vorwürfe« jedes erreichbare Blatt Papier zusammengetragen habe, obwohl manches davon nicht einmal in einem entfernten Zusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag stehen würde. Bei aller Anstrengung, die Akte möglichst prall zu machen, seien der Gauck-Behörde aber einige Rechtsvorschriften abhanden gekommen.

Jürgen Reents, Pressesprecher

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